Jugendmedienschutz

Das Jugendamt ist nach §14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) zuständig für den präventiven Jugendschutz. Dabei gilt es Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen.

Privatsphäreeinstellungen bei facebook, Umgang mit Cybermobbing, Abzocke bei Handytarifen und viele weitere Themen werden in den Schülerprojekten bearbeitet.

Eltern werden über die Medienwelt ihrer Kinder informiert.